· · · Fragebogen - Thema "Unfallverhütungsvorschriften" · · ·
1. In welchen Zeitabständen sind die Feuerwehrangehörigen nach der UVV GUV 0.1 Allgemeine Vorschriften über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen?
1. Nur alle zwei Jahre.
2. Mindestens jährlich einmal.
3. Es liegt im Ermessen des Wehrführers die Vorschriften bekanntzugeben.
2. Der Freiwillige Feuerwehrangehörige des Landes Hessen ist gegen Unfälle im Dienst versichert. Diese Versicherung besteht:
1. Bei der Krankenversicherung.
2. Bei der Brandversicherung.
3. Beim Hessischen Gemeindeunfallversicherungsverband bzw. bei der Eigenunfallversicherung der Stadt Frankfurt.
3. Wie müssen nach der UVV-Feuerwehren die Übenden bei Selbstrettungsübungen gegen Absturz u.a. zusätzlich gesichert sein?
1. Durch Anlegen einer Arbeitsleine am Sicherheitsgurt.
2. Durch Anlegen einer zweiten Fangleine als Sicherungsleine (Brustbund) und straffes Führen der Leine.
3. Durch Anlegen von zwei zusätzlichen Arbeitsleinen an den Oberarmen.
4. Welcher Prüfung unterliegen nach der UVV-Feuerwehren Sicherheitsgurte nach jeder Benutzung?
1. Sicherheitsgurte müssen einer Sichtprüfung unterzogen werden.
2. Sie müssen einer Sicht- und Belastungsprüfung unterzogen werden.
3. Sie müssen einer Funktionsprüfung unterzogen werden.
5. Wieviel Personen müssen gemäß UVV-Feuerwehren mindestens ein B-Strahlrohr halten, wenn ein Stützkrümmereinsatz nicht möglich ist?
1. 2 Personen
2. 3 Personen
3. 4 Personen
6. Welche Schutzausrüstung ist nach der UVV-Feuerwehren bei Übungen und im Einsatz zu tragen?
1. Es genügt bei Übungen das Tragen des Feuerwehrhelmes und des Schutzanzuges.
2. Beim Einsatz ist keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
3. Bei Übungen und im Einsatz ist die persönliche Schutzausrüstung zu tragen, die vor den vorhandenen und den zu erwartenden Gefahren schützt. Mindestens: Schutzanzug, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz und Schutzhandschuhe, Feuerwehrschutzschuhwerk und die vom Einsatzleiter für erforderlich gehaltene zusätzliche Schutzausrüstung.
7. Bis zu welcher Höhe dürfen nach der UVV-Feuerwehren Selbstrettungsübungen mit der Fangleine unter besonderen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden?
1. Bis zu einer Höhe von 6 Metern sind Selbstrettungsübungen erlaubt.
2. Bis zu einer Höhe von 8 Metern sind Selbstrettungsübungen erlaubt.
3. Bis zu einer Höhe von 10 Metern sind Selbstrettungsübungen erlaubt.
8. Worauf bezieht sich der Geltungsbereich der UVV-Feuerwehren?
1. Der Geltungsbereich bezieht sich auf Feuerwehreinrichtungen und Feuerwehrdienst.
2. Der Geltungsbereich bezieht sich nur auf Einsatzstellen und Übungen.
3. Der Geltungsbereich bezieht sich nur auf Einsatzstellen, insbesondere auf die Rettung von Menschenleben.
9. In welchen Zeitabständen muß ein Feuerwehrsicherheitsgurt geprüft werden und nach wieviel Jahren ist er auszumustern?
1. Jährliche Prüfung, Ausmusterung 12 Jahre nach Indienststellung.
2. Halbjährliche Prüfung, Ausmusterung nach 12 Jahren.
3. Jährliche Prüfung, Ausmusterung 20 Jahre nach dem Herstellungsdatum.
10. Welche Mindestabstände sind bei Annäherung an elektrische, unter Spannung stehende Anlagen einzuhalten?
1. Bis 1 000 Volt 1 Meter, über 220 000 Volt mindestens 1 Meter.
2. Bis 1 000 Volt 1 Meter, über 220 000 Volt mindestens 3 Meter.
3. Bis 1 000 Volt 1 Meter, über 220 000 Volt mindestens 5 Meter.
Mit freundlicher Unterstützung und Genehmigung der Hessischen Landesfeuerwehrschule in Kassel.

